Umstrittene Sammelmethoden

    Kleidersammlungen sind in den vergangenen Jahren mehr und mehr in Verruf geraten, weil zwischen den schwarzen Schafen und den zu 100 % gemeinnützigen Organisationen eine kaum noch überschaubare Grauzone entstanden ist. Neben rein kommerziellen Sammlungen bedienen sich auch anerkannte Hilfsorganisationen zwecks Kostenersparnis immer häufiger kommerzieller Sammelunternehmen. Heute stuft der Fiskus Altkleidersammlungen generell als gewerbliche Tätigkeit ein. Hier hat der Staat eine weitere Einnahmequelle entdeckt und legt so gemeinnützigen Sammlungen unnötig Steine in den Weg. Gewerbliche Sammler verschleiern ihre Profitgier unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit. Die Tatsache, dass es sich um eine gewerbliche Sammlung handelt, wird ganz am Rande erwähnt oder es wird „versehentlich“ überhaupt nicht auf den gewerblichen Charakter einer Sammlung hingewiesen. Heute ist der größte Teil der durchgeführten Altkleidersammlungen in vielen Regionen gewerblich. Durch geschickte Formulierungen wird dem Bürger vorgegaukelt, die Sammlungen würden von einer anerkannten Hilfsorganisation oder wenigsten in deren Namen und Auftrag durchgeführt.

     

     

     

     

    Altkleidersammlungen zu rein kommerziellen Zwecken sind nach geltendem Recht nicht verboten, solange der Charakter der Sammlung aus den Handzetteln deutlich erkennbar ist. Ist dies nicht der Fall und wird offensichtlich versucht, die Spender zu täuschen, verstößt dies in einigen Bundesländern gegen geltendes Sammlungsrecht.